Ahornweg 10
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Mo. - Fr. 09:00 - 22:00 Uhr
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Die Kosten der Gutachtenerstellung werden von der Versicherung des Unfallgegners getragen und Sie müssen auch nicht dafür in Vorleistung treten. Mit dem Unfallgutachten des Kfz-Sachverständigen können Sie in Rastatt zweifelsfrei beweisen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Der Kfz-Gutachter berücksichtigt dabei in Rastatt nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Entschädigung für den Nutzungsausfall sowie die Wertminderung. Im Gegensatz dazu, versucht die Versicherung des Unfallverursachers oft, den Schaden möglichst gering zu bewerten, um bei der Regulierung Geld zu sparen. Damit sollten Sie sich nicht zufriedengeben, denn es geht schließlich um viel Geld. Der Kfz-Sachverständige vertritt Ihre Rechte in Rastatt, indem er den Unfallschaden in voller Höhe berechnet und dokumentiert.
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